Moin, allerseits, wer wird eigentlich als Komponist bezeichnet, wenn ich mit tonica ein Stück erstellt habe? Gibt es da irgendwelche Bestimmungen? Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Was sagen Juristen? Viele Grüße, asterdos
BS: Windows 11 Pro-64bit; GK: Intel(R) UHD Grafics 730 PC (2023-07-21): 12th Gen Intel(R) Core(TM) i5-12400 2,50 GHz; RAM 16,0 GB Programme: jeweils neueste Versionen von capella 10, capellaScan, capellaReader, sowie capriccio und tonica fugata 15; capella-Nutzer seit DOS-Zeiten, als das Programm noch "allegro" hieß Instrument: Bassposaune (hauptsächlich sinfonische Musik, sowie Blechquart-, quint- und sonstige -ette), Violine, Gitarre, Gesang
Bin kein Jurist und kenne diesbezüglich auch keine Bestimmungen. Würde tatsächlich zur Angabe "tonica", vielleicht mit kurzer Erklärung, was das ist, tendieren.
Notationsprogramme: MuseScore, Sibelius|First PC-System: Windows 11 (64 Bit)
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich habe eine andere Meinung dazu. Ein Urheber muss ein juristische oder natürliche Person sein. Mit einem Computerprogramm lassen sich keine Verträge zwecks des Urheberrechts (Vervielfältigung etc.) abschließen. Also müsste als Urheber dann stehen "Vorname Nachname, mit Hilfe des Programms ..." Selbst der Nachsatz mit Hilfe des Programms kann wegfallen, da du zur Nutzung ja eine Lizenz beim Urheber des Programms erworben hast. Ohne deine Bedienung des Computerprogramms kann dieses nichts machen.
Ich hoffe, meine Gedanken helfen dir weiter. Viele Grüße Steffen
Hm. Interessant und teilweise gut für mich nachvollziehbar. Kaum nachvollziehbar ist für mich die "Eigenleistung" des Users, der sich tonica bedient; einen Stil auswählen und dann auf "Komponieren" klicken beinhaltet m.E. keinerlei kompositorische Eigenleistung. Sehe ich das zu undifferenziert?
Grundsatzfrage zu tonica: Wie intelligent ist das Programm? Liefert es beim Komponieren (unter gleichen Einstellungen) erwartbar das immer selbe Ergebnis?
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Zitat von Klaus im Beitrag #4Kaum nachvollziehbar ist für mich die "Eigenleistung" des Users, der sich tonica bedient; einen Stil auswählen und dann auf "Komponieren" klicken beinhaltet m.E. keinerlei kompositorische Eigenleistung. Sehe ich das zu undifferenziert?
Genau das ist mein Problem. Irgendwie habe ich das Gefühl, mich mit fremden Federn zu schmücken.
BS: Windows 11 Pro-64bit; GK: Intel(R) UHD Grafics 730 PC (2023-07-21): 12th Gen Intel(R) Core(TM) i5-12400 2,50 GHz; RAM 16,0 GB Programme: jeweils neueste Versionen von capella 10, capellaScan, capellaReader, sowie capriccio und tonica fugata 15; capella-Nutzer seit DOS-Zeiten, als das Programm noch "allegro" hieß Instrument: Bassposaune (hauptsächlich sinfonische Musik, sowie Blechquart-, quint- und sonstige -ette), Violine, Gitarre, Gesang
Das verstehe ich gut. Nützte ich tonica zum Auskomponieren meiner Begleitsätze, würde ich danach unter keinen Umständen mich als Urheber/Komponisten angeben.
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Hallo, bleibt mal bitte auf dem Teppich! Das was tonica und auch tonica fugata abliefert, ist absolut peinlich (massenweise Oktav- und Quintparallelen). Seid froh, wenn Ihr da nicht Euren Namen druntersetzen müsst! Wirklich schade, dass sich eine derartig gut angedachte Software nicht zu professionellen Ansprüchen genügenden Ergebnissen weiterentwickeln lässt, sondern stattdessen bei einem letztlich peinlichem Dilletantenstadium stehen bleibt! Viele Grüße,ohnesorg
mal abgesehen davon, dass Deine Antwort nicht wirklich zur Beantwortung meiner Frage beiträgt, stelle ich fest, dass sich einige mir bekannte Chordirektoren in ihren Kompositionen nicht von den alten Harmonisierungsregeln fesseln lassen; mit einem von ihnen, er ist schon über 80 Jahre alt und hat u.a. bei Carl Orff gelernt, habe ich kürzlich noch darüber diskutiert – er steht dazu.
Im Übrigen würde ich, zumindest, das neue tonica fugata 13 nicht so in Bausch und Bogen verteufeln. Meine Frage rührt daher, dass ich kürzlich spaßeshalber von tf13 eine vierstimmige Fuge über die ersten 4 Takte einer Melodie aus dem Werbefernsehen setzen ließ – mit echt gelungenem Ergebnis... Viele Grüße, asterdos
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keineswegs wollte ich Dich oder Deinesgleichen beleidigen! Entschuldige bitte, wenn der Eindruck entstanden ist! Meine Ergebnisse mit Tonica fugata waren bislang leider enttäuschend. Wenn's bei Dir anders gelaufen ist, soll's mich freuen. Du kannst mir gern Deine Ergebnisse via PN schicken, dann kommentiere ich gerne weiter.
Moin, ohnesorg, ich wäre jetzt nicht auf die Idee gekommen, mich beleidigt zu fühlen. Im Übrigen war meine Frage nach der Komponistenangabe eher akademischer Art. Ich habe nicht vor, irgendwelche Kompositionen oder "Kompositionen" zu veröffentlichen. Schönes Wochenende und viele Grüße, asterdos
BS: Windows 11 Pro-64bit; GK: Intel(R) UHD Grafics 730 PC (2023-07-21): 12th Gen Intel(R) Core(TM) i5-12400 2,50 GHz; RAM 16,0 GB Programme: jeweils neueste Versionen von capella 10, capellaScan, capellaReader, sowie capriccio und tonica fugata 15; capella-Nutzer seit DOS-Zeiten, als das Programm noch "allegro" hieß Instrument: Bassposaune (hauptsächlich sinfonische Musik, sowie Blechquart-, quint- und sonstige -ette), Violine, Gitarre, Gesang
Übrigens nutzt ein Architekt auch die Fähigkeiten seiner Mitarbeiter. Wenn man dann aber fragt von wem dieses Haus entworfen wurde, wird auch nur der Architekt genannt. Man könnte also den Arbeitsvertrag, den der Architekt mit seinen Angestellten hat durchaus mit dem Lizenzvertrag einer Software vergleichen. Es ist also egal welches Hilfsmittel ich nutze, ich bleibe der Urheber. Nur sollte ein sauberer Vertrag zwischen Hilfsmittel und Urheber bestehen, um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Ich fürchte sehr, dass diese Analogie nicht passt...
Ein Architekt plant zentimetergenau, wie ein Haus auszusehen hat; er weiß, welche Ausmaße die einzelnen Räume haben, wo die Türen sein werden, an welchen Stellen Fenster unterschiedlicher Größen eingesetzt werden, an welchen Stellen der Wände Verkabelungen und Verrohrungen ihren Platz finden müssen. Er bestimmt darüber hinaus auch, welche Materialen beim Bau Verwendung finden sollen. Kurz: Er kennt das Haus, noch ehe er es nach seinen genauesten Vorgaben erbauen lässt. Nichts bleibt dem Zufall überlassen.
Beim Gebrauch von tonica bleibt überdurchschnittlich viel dem Zufall überlassen. Eine genaue Kenntnis des fertigen Werkes gibt es vor dessen Fertigstellung durch tonica nicht. Der User kann - wenn er einige Erfahrung mit tonica hat - allenfalls ahnen, wie das Programm einen Chorsatz, eine Fuge etc. anlegen wird. Über Stimmverläufe entscheidet nicht der User, sondern tonica. Ob es gelungene Verläufe und Stimmführungen gibt, wird erst offenbar, wenn tonica den Kompositionsvorgang beendet hat und das fertige Werk vorliegt. tonica komponiert, der User trifft lediglich eine rudimentäre Vorauswahl gewisser Parameter (Harmonisationsdichte, enge oder weite Lage...).
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Zitat von notenfischer im Beitrag #3 Ein Urheber muss ein juristische oder natürliche Person sein.
Richtig. Damit ist schon einmal sicher, dass "tonica" nicht der Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein kann. Das muss eine Person sein.
Und außerdem klärt §2 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes die Frage, was überhaupt ein "Werk" ist, welches geschützt werden kann:
"Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
Sicherlich liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor, wenn man per simplem Knopfdruck das Werk erstellt. Alles in allem (ich bin allerdings auch kein Jurist) würde das bedeuten, ein solcherlei erstelltes Werk genießt keinen Urheberrechtsschutz. Man kann es nicht urheberrechtlich schützen.
Wenn natürlich jemand das Tonica Ergebnis nur als Grundlage benutzt und dann auf dieser Basis weiterentickelt, liegt natürlich wieder eine Eigenleistung vor. Aber nur das reine Tonica Ergebnis ist offensichtlich nicht schützbar. Ich habe selbst mal eine Urheberrechtsverletzung eingeklagt, weil ein türkisches Reisebüro unerlaubt eine Software von mir eingesetzt hat. Zu meiner Überraschung musste mein Anwalt erst einmal nachschlagen, ob meine Software überhaupt urheberrechtlich geschützt ist (sie war es zum Glück), ich war bis dato auch der (irrigen) Meinung, dass eigentlich alles, was ich produziere, einen urheberschutz genießt. Das ist eben nicht so, es muss eine "Schöpfungshöhe" vorliegen, die es zu erreichen gilt.
Ob man selbst "Tonica" oder seinen Namen unter das Stück setzt, dürfte für das Recht wenig bewirken.
Nicht ganz: ein Urheber muß immer eine natürliche Person sein, keine juristische Person.
Davon abgesehen muß eine kreative Eigenleistung des Urhebers im Werk stecken. Was das jetzt für das Programm heißt kann ich nichtmals erahnen, mangels Kenntnis; im Zweifelsfalle muß ein Gericht entscheiden.
Das hat dann zur Folge, daß, falls Du keinen Anspruch darauf hast, das Resultat insgesamt eh’ gemeinfrei ist, und falls doch, man es so behandeln kann unter der CC0-Lizenz.
Falls da andere noch Rechte dran haben ist natürlich alles schwieriger. Wenn Du (mit deren Einverständnis) ein abgeleitetes Werk erstellst und es dann (mit deren Einverständnis) weiterlizensierst… mußt Du Urheber des abgeleiteten Werkes sein. Wenn da jedoch keine kreative Eigenleistung im Sinne der Schaffenshöhe drinsteckt… uff.
IANAL, TINLA.
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