Moin, zusammen, ich benutze capella und capella-scan seit mehr als 10 Jahren, bin mir aber immer noch nicht darüber im Klaren, was ich damit tun darf und was nicht. Hintergrund: Ich singe in einem Chor, der weitgehend aus Laiensängern besteht, wie ich auch einer bin. Wir kaufen Noten legal und in ausreichender Anzahl für den ganzen Chor. Ich habe mir angewöhnt, die anstehenden Stücke per capscan einzuscannen, um anschließend meine Stimme am Rechner besser üben zu können. Seit es den capella reader gibt, ist auch im übrigen Chor das Interesse stark gestiegen, und so versorge ich den Chor häufig mit diesen Übungsdateien.
Ich frage mich, ob ich damit eigentlich schon einen Urheberrechts-Verstoß begehe. Im Normalfall sind die Komponisten, um die es bei uns geht, schon "genügend lange" tot (wir sind ein Kirchenchor). Trotzdem stehen in den erworbenen Noten ja Copyright-Vermerke des Verlags und Texte wie "Vervielfältigungen jeglicher Art sind gesetzlich verboten". Ist das Scannen solcher Noten schon ein Verstoß dagegen? Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Jahren, ob bei Streaming-Musik die vom Browser automatisch angelegte temporäre Kopie schon ein Grund für Urheberrechts-Klagen sei.
Und es geht noch weiter: Gelegentlich sind die gekauften Noten für Normalsterbliche schwierig zu lesen: mehrere Stimmen in einer Zeile, dabei unterschiedliche Textverteilung usw. Ich bin dazu übergegangen, in solchen Fällen die sehr hilfreiche capscan-Funktion zu nutzen, jede Stimme als einzelne Zeile im Notensystem zu speichern. Anschließend habe ich also einen Notensatz, der völlig verschieden vom Original, musikalisch aber (hoffentlich) identisch ist. Und diese leichter lesbare Darstellung wird im Chor natürlich auch gern benutzt.
Die Frage in die Runde ist: Ist diese Arbeitsweise eigentlich legal, oder verstoße ich damit gegen irgendwelche Rechte eines Verlags? Die Komplikation mit noch lebenden oder erst "kürzlich" verstorbenen Komponisten lasse ich erst mal außen vor.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar. Am liebsten mit Angaben darüber, auf welche Quellen sich eure Überzeugungen gründen.
Die Rechtslage ist hier leider ebenso eindeutig wie in Praxis unhandlich und sehr teuer. Bis auf wenige Ausnahmen ist so gut wie alles verboten. Suche einfach mal im Netz unter Noten kopieren.
hm, ich hatte gehofft, dass die geschilderten Aktivitäten nicht unter den Begriff "Noten kopieren" fallen. Wenn man deiner Meinung folgt, heißt das ja im Endeffekt, dass es kaum eine legale Nutzung von capscan gibt. Das will ich eigentlich erst dann glauben, wenn ich mehr darüber weiß. Aus dem Text des Urheberrechtsgesetzes kann ich das bisher noch nicht ableiten. Aber ich bin ja auch kein Jurist...
70 Jahre nach dem Tod des Komponisten, wird sein Werk gemeinfrei, unterliegt also nicht mehr dem Urheberrecht. Allerdings unterliegt der Notensatz einem gesonderten Schutz, wenn er eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Eine Reinschrift reicht normalerweise nicht (die gilt als Urtext), wenn der Herausgeber aber Korrekturen anbringt, Fingersätze und Wendestellen einrichtet, ist dieser Satz auch 70 Jahre geschützt (eine Urtextausgabe 25 Jahre). Was ich nicht darf, ist, diesen Satz eins-zu-eins zu vervielfältigen. Ich darf also keine Kopie erstellen (kopieren, fotografieren, faxen, scannen, ... wie auch immer). Eine Handschrift von Mozart, Brahms oder Gershwin darf ich kopieren, da deren Werke gemeinfrei sind; einen Druck, der vor mehr als 70 Jahren erhältlich war (und danach nicht mehr), ebenso. Die Grauzone beginnt, wenn ich einen neueren Satz als Vorlage nehme und die Änderungen des Herausgebers übernehme. In der Grauzone bin ich auch, wenn ich als Zwischenstufe einen Scan erstelle und den nach dem Satzerstellungsvorgang wieder vernichte. Komponisten, die noch keine 70 Jahre tot sind, unterliegen dem Urheberrecht in seiner ganzen Schärfe. Das gilt für die EU; in Amerika gilt der Zeitpunkt der Veröffentlichung. So passiert es, dass Werke von Strawinsky dort gemeinfrei sind und in der EU noch nicht.
Was also tun? Wenn es alte Notensätze gibt, sind viele davon bei IMSLP hinterlegt. Die darf ich ausdrucken, vervielfältigen, bearbeiten und natürlich auch scannen und in einen Notensatz umwandeln. Wenn man diesen Satz dann zum Üben nutzt und bei der Aufführung dann aus dem gekauften Exemplar singt, ist alles bestens. Wenn der Komponist noch nicht gemeinfrei ist, lässt man am besten die Finger davon.
Dr. T's Copyist (1991), capella (1992 bis 2000) Sibelius (aktuelle Version, seit 2000), MuseScore 4 (gelegentlich), Windows 10 (64 bit)
Ich würde mal vermuten, dass sich 95% aller Laienmusikgruppen - sei es Schulorchester, Kirchenchöre, Vereinsblaskapellen, Pop/Rockbands, Quartette jeglicher Couleur, u.ä - hier nicht mehr im Graubereich bewegen, sondern im tief Schwarzem. Was da als "Kopie in der dritten Generation" benutzt wird, ist teilweise fast schon zu unleserlich, um daraus noch musizieren zu können.
Das mag zum einen sicherlich am Finanziellen liegen. Arrangements für SSATB in 50er Auflagen sind nicht gerade bezahlbar für einen Hobby-Chor, der keine Einnahmen hat. Zum anderen aber auch an mangelnder Kommunikationsmöglichkeit. Wer einem Verlag schreibt "Wir würden gerne Stück XYZ für unsere Orchester umarrangieren, was müssen wir tun, um rechtlich korrekt zu sein", bekommt in der Regel nicht einmal eine Antwort. Man wir einfach totgeschwiegen.
Musik: Notensatz&Musizieren&Recording@Jazz,Rock,Chor@Bass,Gitarre,Gesang. Soft: Aktuell : PriMusPublisher, PdfToMusic, CapalleScan8, Transcribe, Ardour (+MuseScore, Audacity, u.v.a.m.) Früher: GuitarPro(1…6), Capella(1…6), TuxGuitar, CakeWalk, … Prog: Lua, C++, Perl, Bash, ... HW: i7-8086K, 32GB-Ram, 2x1TB SSD + 2x4TB HD BS: xubuntu22.04LTS (Früher auch W7x64, W10 hat bei mir Hausverbot) Sound: Allen &Heath QU16, Focusrite Scarlett 2i2
Das Problem ist vielschichtig - und wie schon angemerkt nicht so einfach zu beantworten. Vor allem kommt es auch darauf an, wen man fragt ... Die VG Musikedition ist in ihrer Arbeitshilfe z.B. (naturgemäß) sehr strikt. Für Kirchenchöre (v.a. katholische) hat der ACV eine Broschüre herausgebracht (Stand 2017, eine neue Auflage mit einigen Detailkorrekturen kommt im September/Oktober): https://www.acv-deutschland.de/media/pdf.../Musizieren.pdf
Ich persönlich setze für meinen Kirchenchor sehr viele Noten selbst. Das ist natürlich zeitaufwendig und auch immer mit Recherchen verbunden, was urheberrechtlich möglich ist. Und wenn es absolut nicht geht, dann muss die Gemeinde auch mal einen Satz Noten übernehmen.
Reale Anekdote aus meiner Praxis: Vom Pfarrer wird ein Stück zum Singen vorgegeben, das urheberrechtlich geschützt ist. Er liefert gleich ein Satz dazu, bei dem aber nicht klar ist, ob der Schreiber die Bearbeitungsrechte eingeholt hat. Auf die Rückfrage, wie das rechtlich aussieht, kommt: "Wird schon in Ordnung sein, es steht ja auch auf Youtube, auf jeden Fall singen Sie mir das mit dem Chor ..." In so einem Fall würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass der Pfarrer die Verantwortung übernimmt bzw. ihn schriftlich (z.B. per Mail) auf die Rechtslage hinweisen.
Es ist ja auch fraglich, wer die Verantwortung trägt? Bearbeiter, Musizierende, Dirigent, Veranstalter? Da der Veranstalter ja auch für die Abrechnung mit der GEMA zuständig ist, würde ich mal auf den tippen.
Die Verlage halten sich häufig zurück, weil sie selbst keine Ahnung haben und den Aufwand scheuen. Wenn ich in einem Blasorchesterarrangement die Saxophon-Stimmen auf andere Stimmen verteile, mache ich eine nicht genehmigte Bearbeitung. Allerdings werden die Noten beim Verlag gekauft, der dann nach erfolgter Aufführung auch noch Tantiemen erhält. Die Alternativen wären, dass der Verlag selbst die Änderungen vornimmt, was teuer und aufwendig ist, oder dass das Stück gar nicht aufgeführt wird, so dass der Verlag nichts verdient...
Dr. T's Copyist (1991), capella (1992 bis 2000) Sibelius (aktuelle Version, seit 2000), MuseScore 4 (gelegentlich), Windows 10 (64 bit)
ich gehe mit meinem Querflötenensemble folgendermaßen um: Noten in ausreichender Zahl kaufen, oder Titel verwenden die frei sind (wie hier schon beschrieben). Bei nicht freien Titeln und Bearbeitungen, schreibe ich den jeweiligen Verlag an und bitte um die Bearbeitungsrechte sowie Aufführungsrechte explizit für mein Ensemble. Das klappt meist gut und ohne Kosten. Auf die Noten kommt dann der Hinweis: Mit freundlicher Genehmigung des Verlages.... für das Querflötenensemble "Die Silberlinge". Natürlich gibt es auch Verlage die eine Bearbeitungsgebühr verlangen, dann bestimmt die Höhe der Kosten, ob ich diesen Titel bearbeite. Kommt keine Antwort, dann lasse ich die Finger davon.
Gruß Manfred
Programme: capella 10; capella-scan 9 Betriebssystem: Windows 10, 64 bit Interessen: Leite in Hamburg das Querflötenensemble "Die Silberlinge" http://www.die-silberlinge.de
vielen Dank für Eure Hinweise und Infos. Nach Lektüre u.a. des Rahmenvertrags zwischen VG Musikedition und EKD scheint mir, dass meine bisherige Praxis tatsächlich von der Rechtslage nicht abgedeckt ist, da muss ich mir also etwas einfallen lassen.
Vielen Dank an Henning für den Hinweis auf die alten Notensätze bei IMSLP, das ist sicher ein Ansatz.
Die Idee, den jeweiligen Verlag anzuschreiben, hatte ich auch schon, wollte aber auch keine "Wachhunde" wecken... Außerdem bin ich gar nicht autorisiert, für unseren Chor Vereinbarungen zu treffen, da muss ich unseren Kantor mit ins Boot nehmen. Der hat zwar wenig Zeit für sowas, versteht aber zum Glück das Problem. Wenn es Erfahrungen hierzu gibt, werde ich davon berichten.